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Aktuell & Informativ

Abweichende Öffnungszeiten

Vom 15. – 17. Juli muss das Bürgerbüro der Stadt Trostberg wegen einer umfangreichen Softwareumstellung leider geschlossen bleiben.

Am 18. Juli bleiben das Rathaus und die Dienststellen ganztägig wegen des jährlichen Betriebsausflugs geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wahl

Wahl des Landrats am 29.06.2025 – Briefwahlanträge für die Stichwahl am 13.07.2025

Am 13.07.2025 findet der zweite Wahlgang für die Landratswahl vom 29.06.2025 statt.

Wahlberechtigte Personen erhalten für den zweiten Wahlgang keine Wahlbenachrichtigung. Stattdessen gilt hier die Wahlbenachrichtigung, welche im Zuge der Ur-Wahl versandt wurde. Sollte die Wahlbenachrichtigung verlorengegangen sein, so ist eine Wahl an der Urne auch mittels Personalausweis/Reisepass möglich.

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Abstimmungsraum in Ihrem Wahlkreis wählen möchten und dies nicht im Zuge des Briefwahlantrags für die Ur-Wahl angegeben haben, so müssen Sie dies nachträglich beantragen.

Sie haben hierfür folgende Möglichkeiten:

mittels Vordruck
– ohne Vordruck: Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch!) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.
Der Antrag kann beim Wahlamt Trostberg (Rathaus, Erdgeschoss, Tür A oder B) abgegeben werden oder in einem ausreichend frankierten Umschlag übersandt werden. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen.
Online: Der Antrag lässt sich auch online über das Bürgerserviceportal stellen. Der Online-Antrag ist bis 08.07.2025, 12:00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt Trostberg telefonisch unter 08621 801-141, -140 oder per E-Mail Wahlen@trostberg.de gerne zur Verfügung!

Wahl

Ergebnisse: Wahl der Landrätin oder des Landrats am 29.06.2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 29.06.2025 findet die Wahl der Landrätin oder des Landrats statt.

Das Ergebnis können Sie anschließend nachfolgendem Link entnehmen:

1) Wahl der Landrätin bzw. des Landrats – Landkreis Traunstein – Ergebnisse allgemein

2) Wahl der Landrätin bzw. des Landrats – Landkreis Traunstein – Ergebnisse Trostberg

Stadtwappen Stadt Trostberg

Ausschreibung Baugrundstücke in Tinning und Dieding

Die Stadt Trostberg bietet 3 sofort bebaubare Baugrundstücke zum Kauf an.

  • Baugrundstück 83308 Trostberg, Ulmenstraße 25 im Ortsteil Tinning
    Größe: 589 m² (FlNr. 16/11 Gemarkung Oberfeldkirchen)
    bebaubar mit Einzelhaus laut Bebauungsplan
    Kaufpreis: gegen Gebot, Mindesthöhe: 270,00 €/m²
    zuzüglich Erschließungs-, Anschlusskosten, Beiträge und Vermessungskosten
    _
  • Baugrundstück 83308 Trostberg, Ulmenstraße 28 im Ortsteil Tinning
    Größe: 768 m² (FlNr. 16/14 Gemarkung Oberfeldkirchen)
    bebaubar mit Einzelhaus laut Bebauungsplan
    Kaufpreis: gegen Gebot, Mindesthöhe: 270,00 €/m²
    zuzüglich Erschließungs-, Anschlusskosten, Beiträge und Vermessungskosten in Verbindung
    mit Erwerb der unbebaubaren Parzelle 16/19 Gemarkung Oberfeldkirchen (Größe: 388 m²) zum landwirtschaftlichen Preis
    _
  • Baugrundstück 83308 Trostberg, Josef-Seiler-Straße 12 im Ortsteil Dieding
    Größe: 793 m² (FlNr. 962/30 Gemarkung Lindach)
    bebaubar mit Einzelhaus laut Bebauungsplan
    Kaufpreis: gegen Gebot, Mindesthöhe: 270,00 €/m²

Gebote sind im verschlossenen Umschlag schriftlich an die Stadt Trostberg, Hauptstr. 24, 83308 Trostberg vorzulegen.
Abgabetermin: 31.07.2025
Eine Bauberatung im städtischen Bauamt wird empfohlen.

Unterlagen zum Grundstück in Dieding:
Bebauungsplan Dieding mit Festsetzungen
Bebauungsplan Dieding
Luftbild Dieding

Unterlagen zu den Grundstücken in Tinning:
Bebauungsplan Tinning
Luftbild Tinning

Gebot/e:
Gebot für einen Grunderwerb

Gemeinsam durch die Hitze – Tipps zum Schutz bei hohen Temperaturen

Die Sommerhitze hat auch unsere Region erreicht – mit Temperaturen weit über 30 Grad wird der Alltag zur Herausforderung. Hier finden Sie einige allgemeine Empfehlungen, um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden bei Hitze zu schützen.

Tipps:

  • Trinken Sie ausreichend – mindestens 1,5 bis 2 Liter (Mineral-)Wasser täglich, bei hohen Temperaturen auch mehr. Vermeiden Sie Alkohol.
  • Vermeiden Sie körperliche Anstrengung in der heißen Mittagszeit. Legen Sie Aktivitäten möglichst auf die kühleren Morgen- oder Abendstunden.
  • Suchen Sie kühle Orte auf, z. B. schattige Parks, gut belüftete Räume oder öffentliche Einrichtungen mit Klimatisierung.
  • Kühlen Sie Ihren Körper, z.B. kurz abduschen, kühle Arm-/Fußbäder, befeuchtete Tücher oder Pumpspray
  • Halten Sie Ihre Wohnung kühl – tagsüber beschatten, nachts lüften
  • Kleiden Sie sich luftig – helle, leichte Kleidung aus Baumwolle oder Leinen ist ideal.
  • Schützen Sie sich vor direkter Sonneneinstrahlung, insbesondere zwischen 11 und 16 Uhr – Sonnenhut, Sonnenbrille und Sonnenschutzmittel gehören zur Grundausstattung.

 

Besonders gefährdete Gruppen schützen:
Ältere Menschen, chronisch Kranke, Kinder und Schwangere sind besonders hitzeempfindlich. Achten Sie im Umfeld verstärkt auf Ihre Mitmenschen – fragen Sie nach, ob Hilfe benötigt wird oder bieten Sie Unterstützung an.

Im Notfall richtig handeln:
Bei Anzeichen von Hitzschlag oder Dehydrierung – z. B. Schwindel, Verwirrtheit, Übelkeit oder heiße, trockene Haut – zögern Sie nicht, den Notruf 112 zu wählen.

Gemeinsam achtsam bleiben:
Auch Tiere, Pflanzen und Infrastruktur leiden unter der Hitze. Gießen Sie ausreichend, lassen Sie keine Tiere im Auto.

Besprechen Sie ggf. mit Ihrem Hausarzt Ihr Hitze-Risiko und Ihre Medikamente.

Kommen Sie gut durch den Sommer – Ihre Stadtverwaltung Trostberg

Städtische Friedhöfe in Trostberg und Deinting Standsicherheitsprüfung der Grabsteine

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Trostberg weist darauf hin, dass voraussichtlich in dem Zeitraum vom 07. – 11.07.2025 die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabsteine stattfindet. Die Prüfung erfolgt durch eine Fachfirma, die beanstandete Grabmäler an die Friedhofsverwaltung meldet. Eine Anwesenheit der Grabinhaber ist nicht erforderlich.

Alle Nutzungsberechtigten, deren Grabsteine sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, werden schriftlich über das Prüfergebnis informiert und zur Instandsetzung innerhalb einer gesetzten Frist aufgefordert.

Landratsamt Traunstein Logo

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats oder der Landrätin am 29.06.2025

Der Landkreis Traunstein machte am 21.05.2025 die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats oder der Landrätin am 29.06.2025 bekannt. Die Bekanntmachung finden Sie auch unter den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Trostberg.

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung , die noch ergeht, zu entnehmen.

Das Foto zeigt Wohnmobile auf dem Stellplatz in Trostberg. Im Hintergrund ist der große Parkplatz "P9".

Sperrung des Wohnmobilstellplatzes

Von Freitag, 04.07.2025 bis einschließlich Sonntag, 06.07.2025 muss der städtische Wohnmobilstellplatz gesperrt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ordnungsamt der Stadt Trostberg

Tel. 08621 801-142
E-Mail: florian.holzner@trostberg.de

Sportabzeichenabnahme für Menschen mit Behinderung
Sportfest am 19.07.2025 in Traunstein

Wann?
Samstag, 19. Juli 2025
von 10 bis 17 Uhr (Ausweichtermin: 26.07.2025)

Wo?
Sportpark Brunneranlage am Viadukt

Anmeldung:
Per Mail an BSB@traunstein.bayern
(bis spätestens 16.07.2025)

Hier finden Sie den ganzen Flyer zur Veranstaltung.

Stadtwappen Stadt Trostberg

Ortsumfahrung B 299 NEU – aktueller Planungsstand

Am 08.05.2025 informierte das Staatliche Bauamt Traunstein in einer Sondersitzung des Stadtrats über die Erkenntnisse und Konsequenzen aus einer detaillierten Variantenuntersuchung für konstruktive Lösungen beim Hanganstieg in Mögling. Die Präsentation aus der Sitzung ist nun auch allgemein zugänglich.

In der Stadtratssitzung am 23.06.2025 im Postsaal soll über die Position der Stadt Trostberg zu den weiteren Schritten im Hinblick auf die Ortsumfahrungsplanung beraten werden.

Mit einem Klick auf den Link gelangen Sie zur Präsentation des Staatlichen Bauamts Traunstein (PDF-Datei).

Drohnenaufnahme

Arbeiten zum Hochwasserschutz laufen wieder an

Wasserwirtschaftsamt Traunstein richtet Baustelle in der Saliterau ein – Geh- und Radweg abschnittsweise gesperrt

Container sind die Vorboten für den nächsten Schritt zum Hochwasserschutz in beiden Trostberger Stadtteile Pechlerau und Saliterau. Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat die Boxen jetzt an der Saliterstraße aufstellen lassen, auf Höhe des Bauhofs. Die eigentlichen Arbeiten für zwei Hochwasserschutz-Mauern beginnen in der ersten Dezember-Woche. Während der Bauphase wird der Geh- und Radweg zwischen der Brücke der B 299 und dem Gewerbegebiet abschnittsweise gesperrt. Mit der Fertigstellung der beiden Ufermauern wird im Juni 2025 gerechnet.

Ufermauern links und rechts der Alz
Mit dem Einrichten der Baustelle startet das Wasserwirtschaftsamt den zweiten Bauabschnitt zum Hochwasserschutz. Beide Stadtteile erhalten je eine Schutzmauer entlang der Alz. Begonnen wird in der Saliterau. Die Umsetzung in der Pechlerau soll parallel erfolgen. Die Behörde tritt im Auftrag des Freistaat Bayern als Vorhabensträger auf. Ziel ist der Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser plus 15 Prozent Klimazuschlag. Das bedeutet, die Anlagen halten selbst dann stand, wenn die Alz mehr Wasser führen sollte als für ein 100-jährliches Hochwasser berechnet ist.
Die beiden Ufermauern werden das mit der Stadt Trostberg abgestimmte Hochwasserschutz-Konzept vervollständigen. Das darin vorgesehene Aufweiten der Alz ist bereits erfolgreich umgesetzt, ebenso das Absenken der Flächen im Vorland. Ein neuer Hochwasserdamm entlang der Bebauung in der Pechlerau, vom Bolzplatz bis zum Ende der Pechleraustraße, sorgt ebenfalls schon jetzt für Sicherheit.

Die Drohnenaufnahme zeigt rechts den aufgeweiteten Bereich in der Pechlerau. Hier und auch in der Saliterau (links im Bild) beginnen im Dezember die Bauarbeiten für die Hochwasserschutz-Mauern. Die gepunkteten Linien zeigen den Verlauf. Die Bäume in der Saliterau bleiben erhalten.

Logo Mikrozensus

Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Aus-kunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirt-schaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förde-rung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teil-nahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stich-probe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.

Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schrift-lich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie aus-führlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entwe-der im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentati-ver Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusge-setz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer stren-gen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Groß-inventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bay-ern erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwick-lung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter diesem Link. Sie verlassen mit Klick auf den Link die Homepage der Stadt Trostberg.

Hier gelangen Sie zu einem Erklärvideo zum Thema Mikrozensus. Sie verlassen nach Aufruf des Links die Homepage der Stadt Trostberg.

Logo Bayerisches Standesamt für Statistik
Bay. Landesamt für Statistik

Zensus 2022: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) – Mariä Himmelfahrt

Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 und nach der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die bayernweite Feststellung der Religionszugehörigkeit vor.

Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15.05.2022, in der Stadt Trostberg mehr katholische als evangelische Einwohnerinnen bzw. Einwohner ihren Wohnsitz. Somit bleibt Mariä Himmelfahrt auch ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag in der Stadt Trostberg.

Eine aktuelle Übersicht, in welche bayerischen Kommunen Mariä Himmelfahrt ab dem Jahr 2025 gesetzlicher Feiertag ist, finden Sie unter nachstehendem Link: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt/index.php

Die Trostberger Stadtbroschüre

Sie Stadtbroschüre, will wie eine Art Schaufenster sein und Ihnen einen Einblick geben in unsere liebenswerte Stadt mit ihren Ortsteilen Lindach, Heiligkreuz und Oberfeldkirchen. Wir wollen Sie einladen, sich einen Überblick zu verschaffen über all die verschiedenen Angebote und zahlreichen Veranstaltungen, die Trostberg zu bieten hat. Die Stadtbroschüre finden Sie in Papierform bei uns im Rathaus und auch digital auf unserer Homepage. Klicken Sie hierfür einfach auf das Titelbild links vom Text. Viel Spaß beim Stöbern!

Ehrenordnung der Stadt Trostberg
Begründete Vorschläge können jederzeit eingereicht werden

Die Stadtmedaille ist nach der Ehrenordnung die zweithöchste Auszeichnung, die die Stadt Trostberg vergeben kann. Sie wird an Menschen verliehen, die sich durch ihren Dienst am Gemeinwesen in hervorragender Weise besonders verdient gemacht haben. Vorschläge können insbesondere durch die Vereine, Verbände und Institutionen jederzeit bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Diese können Sie an die Stadt Trostberg, Hauptstraße 24, 83308 Trostberg oder per E-Mail an info@trostberg.de senden. Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen den eigenen Namen mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an.