Der Personalausweis

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Trostberg:
Hauptstr. 24
83308 Trostberg
Telefon: 0 86 21/ 80 11 30
Telefax: 0 86 21/ 80 11 36
E-Mail: buergerservice@trostberg.de
Informationen zur Beantragung eines Personalausweises
Personalausweise sind grundsätzlich persönlich zu beantragen. Schriftliche Anträge auf dem Postweg können leider nicht entgegengenommen werden.
Bearbeitungszeit: ca. 2 bis 3 Wochen (Zentraldruck durch Bundesdruckerei in Berlin).
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde und/oder Eheurkunde
- 1 Lichtbild (biometrisch, nicht älter als 6 Monate)
- alter (abgelaufener) Personalausweis
Sollten Sie sofort einen gültigen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Hierzu ist ebenfalls ein aktuelles, biometrisches Lichtbild erforderlich.
Gebühren:
- Personen unter 24 Jahren: 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
- Personen über 24 Jahren: 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR (3 Monate gültig)
Bei der Abholung werden abgelaufene Personalausweise eingezogen. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Bearbeitungsstand des beantragten Personalausweises / Reisepasses
Für alle Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit der elektronischen Abfrage, ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass bereits zur Abholung im Bürgerbüro der Stadt Trostberg bereit liegt:
Internetseite des Antragsstatus Ausweis aufrufen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 – 12:30 Uhr,
Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr und
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Trostberg:
Hauptstr. 24
83308 Trostberg
Telefon: 0 86 21/ 80 11 41
E-Mail: buergerservice@trostberg.de
Abholung von Personalausweis und Reisepass
Die Abholung der Personaldokumente ist grundsätzlich nur durch den Antragsteller möglich. Im Ausnahmefall kann jedoch eine Person durch schriftliche Bescheinigung zur Abholung bevollmächtigt werden. Das Formular erhalten Sie auf Nachfrage bei der Antragstellung.
Die alten Ausweise/Pässe sind bei der Abholung mitzubringen und abzugeben.
Allgemeine Informationen zu Personaldokumenten
Personalausweis und Reisepass
Ausweispflicht
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind deutsche Staatsangehörige (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die nach den Vorschriften des Melderechts der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Statt eines Personalausweises kann auch ein Pass ausgestellt werden. Bei Personen unter 18 Jahren ist das Einverständnis von beiden Elternteilen bzw. den sorgeberechtigten Personen erforderlich (vgl. Sie hierzu bitte die unten aufgeführten Vorgaben zum Kinderreisepass). Möglich ist auch die Beantragung von Personalausweis und Reisepass.
Auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z.B. der Polizei) ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises bzw. vorläufigen Reisepasses genügt werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und geahndet werden.
Pflicht zur Anzeige bei Verlust
Jeder Inhaber eines Personalausweises und/oder Reisepasses ist verpflichtet, den Verlust und Diebstahl sowie das Wiederauffinden bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Auch hier können Verstöße gegen diese Bestimmungen als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und geahndet werden.
Kinderreisepass
Informationen zur Ausstellung eines Kinderreisepasses
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für den Grenzübertritt grundsätzlich einen Kinderreisepass, der (unabhängig vom Alter der Kindes) mit einem biometrischen Foto versehen werden muss. Eine Eintragung des Kindes im Reisepass eines Elternteils ist mit Ablauf des 30.10.2006 nicht mehr möglich.
Seit Januar 2021 sind Kinderreisepässe nur noch ein Jahr gültig. Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden und somit noch sechs Jahre gültig sind, behalten Ihre Gültigkeit. Beachten Sie jedoch, dass bei einer nachträglichen Aktualisierung des Kinderreisepasses die Gültigkeit automatisch auf ein Jahr heruntergesetzt wird!
Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind sehr unterschiedlich. Ob und inwieweit der Kinderreisepass in anderen Ländern anerkannt wird, ist bei der Botschaft des jeweiligen Landes zu erfahren. Diese ist über die Telefonauskunft oder über die Länderinformationen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland zu finden. Die rechtzeitige Erkundigung wird empfohlen!
Die Antragstellung für den Kinderreisepass erfolgt immer persönlich durch beide Elternteile, ggf. durch die Sorgeberechtigten. Die Antragsteller haben sich hierbei als Eltern auszuweisen. Sollte das persönliche Erscheinen beider Elternteile nicht möglich sein, kann alternativ auch die Einverständniserklärung (PDF) des fehlenden Elternteils mitgenommen werden. In diesem Fall wird zusätzlich eine Personalausweis-/Reisepasskopie des jeweiligen Elternteils benötigt. Das Kind muss in jedem Fall dabei sein!
Schriftliche Anträge auf dem Postweg können leider nicht entgegengenommen werden, da der Antrag direkt aus der EDV ausgedruckt wird und vom Bürger eigenhändig mit einem dokumentenechten Stift unterschrieben werden muss.
Erforderliche Unterlagen/Angaben:
- Geburtsurkunde bei erstmaliger Beantragung
- Alleinerziehende: Nachweis zum alleinigen Sorgerecht
– Negativbescheinigung (Jugendamt beim Landratsamt Traunstein) oder
– richterlicher Beschluss des Vormundschaftsgerichtes
– rechtskräftiges Urteil bei Scheidungen - ggf. alten Kinderreisepass (werden bei Aushändigung eingezogen oder auf Wunsch entwertet)
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (es gelten die gleichen Anforderungen, wie für das Lichtbild im biometrischen Reisepass)
- Persönliche Anwesenheit des Kindes
Beachten Sie bitte: sollten Sie als Elternteile nicht verheiratet sein, besitzen jedoch für Ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht, so ist dem Passamt einmalig (ggf. bei der Beantragung des Erstdokuments) der Sorgerechtsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts vorzulegen!
Gebühren:
- Kinderreisepass: 13,00 Euro
- Verlängerung / Änderungen / Anbringung eines neueren Fotos: 6,00 Euro
Reisepass (ePass)
Informationen zur Ausstellung eines Reisepasses
Die seit dem 01.11.2005 ausgestellten Reisepässe („ePass“) werden von der Bundesdruckerei mit einem Chip versehen. In dem Chip der neuen Pässe werden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert, seit November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Daten können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden.
Reisepässe sind grundsätzlich persönlich zu beantragen.
Schriftliche Anträge auf dem Postweg können leider nicht entgegengenommen werden, da der Antrag direkt aus der EDV ausgedruckt wird. Der Bürger hat den Antrag eigenhändig mit einem dokumentenechten Stift zu unterschreibenn und die Fingerabdrücke einscannen zu lassen.
Bearbeitungszeit: ca. 3 bis 4 Wochen (Zentraldruck durch Bundesdruckerei in Berlin).
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde und/oder Eheurkunde
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
(Frontalaufnahme, max. 3 Monate alt, ohne Kopfbedeckung, siehe Fotomustertafel (PDF)) - Personalausweis oder alten Reisepass
- bei Antragsstellern unter 18 Jahren ist eine Zustimmungserklärung von allen Sorgeberechtigten vorzulegen (beide Sorgberechtigte müssen persönlich zur Unterschrift im Rathaus erscheinen und haben sich ggf. auszuweisen)
Gebühren für Reisepass mit
- 32 Visaseiten bis zum 24. Lebensjahr (wie bisher): 37,50 EUR
- 48 Visaseiten bis zum 24. Lebensjahr (für Vielreisende): 59,50 EUR
- 32 Visaseiten bis zum 24. Lebensjahr „Express“: 69,50 EUR
- 48 Visaseiten bis zum 24. Lebensjahr „Express“: 91,50 EUR
- 32 Visaseiten ab dem 24. Lebensjahr (wie bisher): 60,00 EUR
- 48 Visaseiten ab dem 24. Lebensjahr (für Vielreisende): 82,00 EUR
- 32 Visaseiten ab dem 24. Lebensjahr „Express“: 92,00 EUR
- 48 Visaseiten ab dem 24. Lebensjahr „Express“: 114,00 EUR
Bei der Abholung werden abgelaufene Reisepässe eingezogen oder ungültig gestempelt. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersen-dung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Wir machen Sie weiter darauf aufmerksam, dass eine Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) seit dem 01.10.2003 mit dem alten grünen Kinderausweis und einem vorläufigen Reisepass nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen ist die Ausstellung eines regulären Reisepasses (auch für Kinder) unbedingt erforderlich! Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise in ein Land außerhalb der EU im Reisebüro oder im Rathaus – Bürgerbüro hinsichtlich der Einreisebestimmungen und Erforderlichkeit der Personaldokumente für deutsche Staatsangehörge.