Aktuelle Veröffentlichungen zu Neuaufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan finden Sie im Unterpunkt Bauplanungsrecht. Während der Auslegungsfristen können Sie dort die entsprechenden Unterlagen einsehen.
Weitere Bekanntmachungen des Fachbereiches Planen und Bauen finden Sie unter Sonstiges.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne finden Sie in der Rubrik „Bauleitplanung“
Bekanntmachung
Stadt Trostberg, 09.01.2023
Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 17, 17a FStrG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben
B 304 Ortsumgehung Altenmarkt BA 2
Die Planfeststellung wurde beantragt vom Staatlichen Bauamt Traunstein. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Altenmarkt a. d. Alz, Trostberg, Lindach, Stein a. d. Traun, Rabenden und Obing beansprucht. Der Plan enthält auch Widmungen, Umstufungen und Einziehungen und wasserrechtliche Erlaubnisanträge. Der Plan vom 30.11.2022 – bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen – liegt zur allgemeinen Einsicht aus bei
Stadt Trostberg – Rathaus – Hauptstraße 24, 83308 Trostberg; 2. OG, Zimmer 27
in der Zeit 16.01.2023 bis 16.02.2023 während der Dienststunden Mo. bis Fr. 8.00 – 12.30 Uhr, Mo. bis Mi. von 14.00 – 16.00 Uhr, Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr
1. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie für die Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen ist die Regierung von Oberbayern.
2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 16.03.2023 schriftlich oder zur Niederschrift
bei Stadt Trostberg – Rathaus – Hauptstraße 24, 83308 Trostberg; 2. OG, Zimmer 27 oder bei der
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Zi.Nr. 4120
erheben.
Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG) unter der E-Mail-Adresse strassen.enteignungsrecht@reg-ob.bayern.de erhoben werden.
Einwendungen per „einfacher“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur sind unwirksam.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten. Findet eine Erörterung statt, wird der Termin ortsüblich bekannt gemacht und werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben – bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter oder Bevollmächtigte – werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
4. Durch Einsichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen und Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist (§ 5 UVPG), wird darauf hingewiesen,
– dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Regierung von Oberbayern ist
– dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,
– dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 18 Abs. 1 UVPG beinhaltet und
– dass ein UVP-Bericht (§16 UVPG) vorgelegt wurde.
8. Folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen (Planunterlagen) werden zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt (§ 19 UVPG):
u_1_0_0_Erläuterungsbericht
u_2_0_0_Übersichtskarte
u_3_0_0_Übersichtslageplan
u_4_0_0_Übersichtshöhenplan
u_5_0_0_Zeichenerklärung
u_5_1_0_Lageplan M 1000
u_5_2_0_Lageplan M 1000
u_5_3_0_Lageplan M 1000
u_5_4_0_Lageplan M 1000
u_5_5_0_Lageplan M 1000
u_5_6_0_Lageplan M 1000
u_5_7_0_Lageplan M 1000
u_6_1_6_Höhenplan B304 M 1000
u_6_2_1_Höhenplan St2093 M 1000
u_6_2_2_Höhenplan St2093 M 1000
u_6_3_0_Höhenplan St2104 M 1000
u_6_4_0_Höhenplan GVS-Stöttling-Pirach
u_6_5_0_Höhenplan KVP-Mögling und Anschlüsse
u_6_6_0_Höhenplan öFW Radweg Trostberg Altenmarkt
u_6_7_0_Höhenplan böW Anning Daxberg
u_6_1_1_Höhenplan B304 M 1000
u_6_1_2_Höhenplan B304 M 1000
u_6_1_3_Höhenplan B304 M 1000
u_6_1_4_Höhenplan B304 M 1000
u_6_1_5_Höhenplan B304 M 1000
u_9_2_4_Massnahmenplan Blatt 4 M 1000
u_9_2_5_Massnahmenplan Blatt 5 M 1000
u_9_2_6_Massnahmenplan Blatt 6 M 1000
u_9_2_7_Massnahmenplan Blatt 7 M 1000M
u_9_2_8_Massnahmenplan Blatt 8 M 1000
u_9_2_9_Massnahmenplan Blatt 9 M 1000
u_9_2_L_Massnahmenplan Legende
u_9_3_0_Massnahmenblätter
u_9_4_0_Tabellarische Gegenüberstellung Eingriff und Kompensation
u_9_1_0_Massnahmenübersichtsplan M 15000
u_9_2_1_Massnahmenplan Blatt 1 M 1000
u_9_2_10_Massnahmenplan Blatt 10 M 1000
u_9_2_11_Massnahmenplan Blatt 11 M 1000
u_9_2_12_Massnahmenplan Blatt 12 M 1000
u_9_2_13_Massnahmenplan Blatt 13 M 1000
u_9_2_2_Massnahmenplan Blatt 2 M 1000
u_9_2_3_Massnahmenplan Blatt 3 M 1000
u_10_1_13_Grunderwerbsplan Blatt 13 M 1000
u_10_1_2_Grunderwerbsplan Blatt 2 M 1000
u_10_1_3_Grunderwerbsplan Blatt 3 M 1000
u_10_1_4_Grunderwerbsplan Blatt 4 M 1000
u_10_1_5_Grunderwerbsplan Blatt 5 M 1000
u_10_1_6_Grunderwerbsplan Blatt 6 M 1000
u_10_1_7_Grunderwerbsplan Blatt 7 M 1000
u_10_1_8_Grunderwerbsplan Blatt 8 M 1000
u_10_1_9_Grunderwerbsplan Blatt 9 M 1000
u_10_1_1_Grunderwerbsplan Blatt 1 M 1000
u_10_1_10_Grunderwerbsplan Blatt 10 M 1000
u_10_1_11_Grunderwerbsplan Blatt 11 M 1000
u_10_1_12_Grunderwerbsplan Blatt 12 M 1000
u_12_2_0_Widmungsplan_M 5000
u_14_1_0_Ermittlung Belastungsklassen und FSS
u_14_2_0_Regelquerschnitt B 304
u_14_3_0_Regelquerschnitt St2093
u_14_4_0_Regelquerschnitt St2104
u_17_1_0_Schalltechnische Untersuchung
u_17_2_0_RLuS 12
u_17_3_0_Immission von Luftschadstoffen Dietlwiese
u_10_2_0_GE-Verzeichnis
u_11_0_0_Regelungsverzeichnis
u_12_1_0_Widmung Umstufung Einziehung Verzeichnis
u_18_3_0_Schemaplan ASS M 25
u_18_4_0_Schemaplan VSA ASB RRB M 100
u_18_5_0_Bericht w.a. Oberflächenw
u_18_5_1_Lageplan w.a. Oberflächenw Anlage 1.1 M 2500
u_18_5_2_Lageplan w.a. Oberflächenw Anlage 1.2 M 2500
u_18_5_3_Lageplan w.a. Oberflächenw Anlage 1.3 M 2500
u_18_6_0_Kurzbericht Retentionsausgleich Anninger Bach
u_18_7_0_Wasserrahmenrichtlinie WRRL
u_18_1_0_Wassertechnische Untersuchung
u_18_2_1_Entwässerungsplan Blatt 1 M 2500
u_18_2_2_Entwässerungsplan Blatt 2 M 2500
u_19_1_2_Bestands- und Konfliktplan Blatt 2 M 1000
u_19_1_3_Bestands- und Konfliktplan Blatt 3 M 1000
u_19_1_4_Bestands- und Konfliktplan Blatt 4 M 1000
u_19_1_5_Bestands- und Konfliktplan Blatt 5 M 1000
u_19_1_6_Bestands- und Konfliktplan Blatt 6 M 1000
u_19_1_7_Bestands- und Konfliktplan Blatt 7 M 1000
u_19_1_L_Legende Bestands- und Konfliktplan
u_19_1_0_LBP Textteil
u_19_1_1_Bestands- und Konfliktplan Blatt 1 M 1000
u_19_5_1_FFH-Verträglichkeitsprüfung_7839-371
u_19_5_2_FFH-Verträglichkeitsprüfung 7839-371_Übersichtslageplan
u_19_5_3_FFH-Verträglichkeitsprüfung 7839-371_Beeinträchtigung der EHZ des Großen Mausohrs M 20000
u_19_6_1_FFH-Verträglichkeitsprüfung 8041-301
u_19_6_2_FFH Verträglichkeitsprüfung 8041-301_Übersichtslageplan M 150000
u_19_6_3_FFH-Verträglichkeitsprüfung 8041-301 Beeinträchtigung der EHZ der Mopsfledermaus M 20000
u_19_7_0_FFH-Vorprüfung 7841-371
u_19_8_0_FFH-Vorprüfung 8041-302
u_19_9_0_SPA-Vorprüfung 8140-471
u_19_2_0_UVP-Bericht
u_19_3_0_Faunistische Sonderuntersuchungen mit Anhang
u_19_4_0_Artenschutzbeitrag (ASB) zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
u_22_0_0_Verkehrsuntersuchung
9. Von Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre und das Vorkaufsrecht nach § 9a FStrG in Kraft.
10. Diese Bekanntmachung wird gemäß Art. 27a BayVwVfG zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Trostberg bereitgestellt und ist über den folgenden Link erreichbar: https://www.trostberg.de/.
Darüber hinaus werden die ausgelegten Planunterlagen im Internet bereitgestellt und sind mit dem Beginn der Auslegung über folgenden Link erreichbar: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/planung_bau/index.html.
11. Die Regierung von Oberbayern behält sich vor, alle eingehenden Einwendungsschreiben einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben dem Vorhabensträger zur Stellungnahme zuzuleiten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist vom Einwendungsführer in seinem Einwendungsschreiben ausdrücklich zu erklären
Karl Schleid
Erster Bürgermeister