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Förderung

Kommunales Förderprogramm

Zweck des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Trostberg ist es, durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen die städtebauliche Entwicklung der Altstadt Trostberg unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere auch die gezielte Aufwertung mangelhafter Bereiche in der Altstadt, im Umfeld bedeutender historischer Straßen- und Platzräume.

Die dem Altstadtcharakter entsprechende Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unterstützt werden. Dabei werden stadtbild- und denkmalpflegerische Gesichtspunkte berücksichtigt. Mit dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Trostberg wird, neben dem Förderverfahren bei größeren Einzelmaßnahmen, für kleinere Maßnahmen, die dem oben genannten Zweck dienen, eine hinsichtlich des Verfahrens vereinfachte Fördermöglichkeit bereitgestellt.

Maßnahmen gemäß der Satzung zum kommunalen Förderprogramm, welche von städtebaulicher Bedeutung sind können mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, höchstens jedoch 25.000 €, gefördert werden.

Satzung (PDF)
Antrag (PDF)
Auszahlungsantrag (PDF)

Sanierungssatzungen

Nach §§ 7h,10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt. Für diese Maßnahmen kann der Eigentümer in den ersten acht Jahren nach einer Maßnahme 9% und in den darauffolgenden vier Jahren bis zu 7% (also insgesamt 100%) der Herstellungskosten steuerlich geltend machen.
Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Stadt Trostberg benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Trostberg abzuschließen.

In der Stadt Trostberg gibt es die förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete „Altstadt I“ und „zwischen Alz und Bahngelände“. Nachfolgend können Sie die Satzungen, sowie einen Leitfaden herunterladen.

Altstadt I (PDF)
Zwischen Alz und Bahngelände (PDF)
Leitfaden „steuerliche Abschreibung“ (PDF)

Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Fachbereichs Planen und Bauen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme Kontakt auf.

Gewerbe zu Wohnen – Investitionszuschuss / Bundesförderung KfW-Bank

„Die Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt werden („Nichtwohnimmobilien“), zu Wohnraum. Damit möchte die Bundesregierung einen Beitrag leisten, nicht genutzte Gebäudesubstanz zu erhalten, zu Wohnzwecken umzuwandeln und energetisch zu sanieren.

Es besteht ein großer Bedarf an neuem Wohnraum und an der energetischen Sanierung bestehender Immobilien. Nichtwohnimmobilien in Deutschland stellen hierfür ein Potenzial dar, das für die umweltschonende Schaffung von klimafreundlichem Wohnraum genutzt werden kann. Bereits bestehende Gebäude sollen weiter genutzt und die weitere Flächenversiegelung vermieden werden.“ (Merkblatt Zuschuss Nr. 266 KfW Bank)

Das Merkblatt „Gewerbe zu Wohnen – Investitionszuschuss“ der KfW-Bank können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Wir übernehmen keine Verantwortung zur Aktualität der Informationen. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der KfW-Bank zur Aktualität des Förderprogramms oder weiterer Fördermöglichkeiten. Die Seite der KFW-Bank zum Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ erreichen Sie durch Klick auf diesen Link (Sie verlassen damit die Homepage der Stadt Trostberg).