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Förderung

Kommunales Förderprogramm

Zweck des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Trostberg ist es, durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen die städtebauliche Entwicklung der Altstadt Trostberg unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere auch die gezielte Aufwertung mangelhafter Bereiche in der Altstadt, im Umfeld bedeutender historischer Straßen- und Platzräume.

Die dem Altstadtcharakter entsprechende Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unterstützt werden. Dabei werden stadtbild- und denkmalpflegerische Gesichtspunkte berücksichtigt. Mit dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Trostberg wird, neben dem Förderverfahren bei größeren Einzelmaßnahmen, für kleinere Maßnahmen, die dem oben genannten Zweck dienen, eine hinsichtlich des Verfahrens vereinfachte Fördermöglichkeit bereitgestellt.

Maßnahmen gemäß der Satzung zum kommunalen Förderprogramm, welche von städtebaulicher Bedeutung sind können mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, höchstens jedoch 25.000 €, gefördert werden.

Satzung (PDF)
Antrag (PDF)
Auszahlungsantrag (PDF)

Sanierungssatzungen

Nach §§ 7h,10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt. Für diese Maßnahmen kann der Eigentümer in den ersten acht Jahren nach einer Maßnahme 9% und in den darauffolgenden vier Jahren bis zu 7% (also insgesamt 100%) der Herstellungskosten steuerlich geltend machen.
Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Stadt Trostberg benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Trostberg abzuschließen.

In der Stadt Trostberg gibt es die förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete „Altstadt I“ und „zwischen Alz und Bahngelände“. Nachfolgend können Sie die Satzungen, sowie einen Leitfaden herunterladen.

Altstadt I (PDF)
Zwischen Alz und Bahngelände (PDF)
Leitfaden „steuerliche Abschreibung“ (PDF)

Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Fachbereichs Planen und Bauen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme Kontakt auf.