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Bravo Buenosayres, Tango Kammermusik

22.01.2022 um 20:00
Postsaal – Saal
Arbeitsbereich Kultur der Stadt Trostberg

Veranstaltung

Aufgrund der maximal erlaubten Besucherauslastung von 25 % findet das Konzert nicht wie ursprünglich angegeben im Atrium statt, sondern im Postsaal.

Facundo Barreyra hat für die Besetzung Bandoneon und Streichquartett zahlreiche Werke komponiert, seien es Tangos, Milongas oder Valses. Gemeinsam mit Bearbeitungen von Werken Astor Piazzollas für diese faszinierende Besetzung erklingen sie in diesem Konzert im Atrium am Stadtmuseum.

Die Idee der Tango-Kammermusik besteht darin, das traditionelle europäische Streichquartett mit dem argentinischen Tango zusammenzubringen und in Konzertsälen ohne Verstärkung zu spielen. Diese Musik kann auch mit Streichorchestern oder Streichquintetten realisiert werden.

Facundo Barreyra ist ein argentinischer Musiker aus Buenos Aires. Er spielt Bandoneon, Schlagzeug und Percussion. Seit 2017 lebt er in Süddeutschland. Seit 2019 unterrichtet er Bandoneon und Percussion an der Staatlichen Musikschule Mühldorf. Seit 2018 nimmt er mit seinem Projekt TANGO CHAMBER MUSIC als Dozent an der Musiksommerakademie Mühldorf teil.

Tickets

Preis
Vorverkauf 18,- €, erm. 11,70 €
Abendkasse 22,- €, erm. 14,- €

Vorverkauf
Arbeitsbereich Kultur der Stadt Trostberg:
Tel. 0 86 21 / 80 11 17 oder 18
E-Mail: kultur@trostberg.de
Hauptstraße 24, 83308 Trostberg

Abendkasse und Bewirtung
eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Kartenkauf (Gültigkeit, Ermäßigungen, Kontaktdaten etc.).

Corona-Regeln

Folgende Regelungen gelten bis auf weiteres. Bitte informieren Sie sich hier, auf dieser Seite, auch nochmal kurz vor Ihrer Veranstaltung darüber, ob sich die Zugangsregeln geändert haben.

  • Die FFP2-Maske muss von Erwachsenen grundsätzlich getragen werden, kann aber am Tisch abgenommen werden. Kinder zwischen 6 und 16 Jahren müssen nur eine medizinische Maske tragen, Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen der Maske befreit.
  • Der Mindestabstand zwischen Angehörigen eines Haushalts muss im gesamten Gebäude eingehalten werden und ist in der Bestuhlung entsprechend vorgegeben. Der Postsaal darf nur zu 25 % ausgelastet werden.
  • Es gilt 2-G-plus. Bitte halten Sie bei Betreten des Veranstaltungsgebäudes die folgenden 3 Nachweise in elektronischer oder schriftlicher Form bereit:
    • einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung (mit Ausnahme von Kindern bis 14 Jahre)
    • einen Personalausweis oder anderen amtlichen Lichtbildausweis
    • einen negativen Testnachweis (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
  • Personen, die eine Auffrischimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben, sind ab dem 1. Tag der 3. Impfung von der Testpflicht befreit. Ebenso Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

Hier können Sie alle Regeln ausführlich nachlesen.