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Wahlen

Amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl

Die Amtlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl (z.B. zugelassene Wahlvorschläge) finden Sie unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.

Probestimmzettel

Die Wahlleitung bietet die Möglichkeit, für die Wahl des Trostberger Stadtrats am 08.03.2026 online einen Probestimmzettel auszufüllen. Hier können Sie das sog. Kumulieren (Häufeln) und Panaschieren (Kandidaten von verschiedenen Listen ankreuzen) ausprobieren und erfahren, wann ein Stimmzettel ungültig ist. Durch Rechtsklick können Sie Stimmen vergeben, durch Linksklick können Sie Stimmen wieder entziehen.
Den Probestimmzettel finden Sie hier. (durch Klick auf den Link verlassen Sie die Homepage der Stadt Trostberg)
Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingaben nicht verfolgt und nicht gespeichert werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine offizielle Wahlhandlung sondern nur um einen Probestimmzettel, mit dem Sie Ihre Stimmvergabe ausprobieren können.
 
Allgemeine Informationen zur Stimmabgabe finden Sie unter www.deinewahl.bayern.de (durch Klick auf den Link verlassen die Homepage der Stadt Trostberg).

Kommunalwahlen am 08.03.2026 in Bayern: Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Ablauf

Worum geht es bei den Kommunalwahlen? Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.

Der nächste Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026, z.B. zum Wahlrecht und zum Ablauf, stellt das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration unter www.deinewahl.bayern.de zur Verfügung. (durch Klick auf den Link verlassen Sie die Homepage der Stadt Trostberg)