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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Ergebnisses
für den Bürgerentscheid „Hände weg vom Schwarzerberg“
am Sonntag, 30.11.2025

Der Abstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2025 folgendes Ergebnis der Abstimmung festgestellt:

1. Zahl der Stimmberechtigten: 9.047
2. Zahl der Personen, die abgestimmt haben: 3.177
3. Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen für:
„Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Trostberg öffentlich und eindeutig gegen die geplante Trassenführung der B299 neu über den Schwarzerberg und das südliche Stadtgebiet positioniert und sich gegenüber den zuständigen Behörden aktiv dafür einsetzt, dass keine weiteren Schritte zur Realisierung dieser Variante unternommen werden?“

Gültige Ja-Stimmen: 1.942
Gültige Nein-Stimmen: 1.230
Gültige Stimmen insgesamt: 3.172
Ungültige Stimmen insgesamt: 5

4. Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass
der Bürgerentscheid „Hände weg vom Schwarzerberg“ mit 3.172 gültigen Stimmen und davon mit 1.942 Stimmen mehrheitlich im Sinne von Ja beantwortet wurde. Das nach Art. 18a Abs. 12 Gemeindeordnung (GO) erforderliche Abstimmungsquorum von 20 v. H. der Abstimmungsberechtigten (1.810) ist erreicht. Somit ist der Bürgerentscheid mit Ja entschieden.

Trostberg, 30.11.2025

Stadt Trostberg

Alois Kellner
Abstimmungsleiter

(Bekanntmachung im Stadtblatt der Stadt Trostberg Nr. 11 vom 19.12.2025)

Satzung zur Aufhebung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Stadt Trostberg

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.V.m. Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Trostberg folgende Aufhebungssatzung:

§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Trostberg vom 30.12.1994, zuletzt geändert mit Satzung vom 18.12.1998, wird aufgehoben.

§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2001 in Kraft.

Trostberg, 30.10.2025

Karl Schleid
Erster Bürgermeister

(Bekanntmachung im Stadtblatt der Stadt Trostberg Nr. 10 vom 21.11.2025)

Aufhebungssatzung
zur Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
der Stadt Trostberg

 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Trostberg folgende Aufhebungssatzung:

§ 1
Die Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Trostberg vom 25.04.1991 wird aufgehoben.

§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2001 in Kraft.

Trostberg, 30.10.2025

Karl Schleid
Erster Bürgermeister

(Bekanntmachung im Stadtblatt der Stadt Trostberg Nr. 10 vom 21.11.2025)