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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrates am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des Stadtrats festgestellt:

1.    Die Zahl der Stimmberechtigten: 9.075
      Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 4.859
Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 103.495
      Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 147

2. Insgesamt sind 24 Stadtratssitze zu vergeben.

3. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmenzahlen und Sitze:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Gesamtzahl der gültigen Stimmen Anzahl der Sitze
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) 49.117 12
04 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 18.399 4
05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 13.194 3
06 FREIE WÄHLER Trostberg (FW) 18.889 4
07 Die Linke (Die Linke) 3.896 1

 

4. Die Namen der Gewählten und der Listennachfolger aus den einzelnen Wahlvorschlägen sowie deren Stimmenzahl sind in der Anlage zu dieser Bekanntmachung abgedruckt

Anlage zur Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses.

19.03.2026

Alois Kellner, Wahlleiter

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des ersten Bürgermeisters festgestellt:

1.    Die Zahl der Stimmberechtigten: 9.075
      Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 4.863
Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 4.744
      Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 119

 

Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerber:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, kommunale Ehrenämter) Gesamtzahl der gültigen Stimmen
01     Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. Geiger Nick, Fachstellenleiter, Dritter Bürgermeister, 1979 3.578
04     BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stalleicher Hans, Elektromeister 1.166

 

 Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass Geiger, Nick mit 3.578 gültigen Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum ersten Bürgermeister gewählt ist.

Die gewählte Person
☒ hat die Wahl wirksam angenommen.
☐ kann das Amt nicht antreten, weil ein Amtshindernis vorliegt. Es findet daher eine Neuwahl statt
☐ hat die Wahl wirksam abgelehnt. Es findet daher eine Neuwahl statt.

09.03.2026

Alois Kellner, Wahlleiter

Feldvergleich und Nachschätzung nach dem BodSchätzG

Im Auftrag des Finanzamts Traunstein informieren wir darüber, dass in den Gemarkungen Trostberg, Oberfeldkirchen, Heiligkreuz und Lindach in der Vegetationsperiode 2026 ein Feldvergleich nach dem Bodenschätzungsgesetz zur Feststellung und Einmessung der eingetretenen Veränderungen bei den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsarten und den damit betroffenen Bodenschätzungen durchgeführt wird. Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand der Flurkarten, des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.

Mit den Außendienstarbeiten sind die amtl. landw. Sachverständige, der vermessungstechnische Beamte und die ehrenamtlichen Bodenschätzer des Finanzamts Traunstein beauftragt.

Nach § 15 BodSchätzG sind zum Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachtete Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen, Aufgrabungen) jederzeit von den Grundstückseigentümern bzw. den Nutzungsberechtigten zuzulassen. Ferner weist das Finanzamt darauf hin, dass die Außendienstmitarbeiter die für die Öffentlichkeit gesperrten Wirtschaftswege befahren dürfen. Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Grundstückseigentümer erfolgt nicht.

Etwaige Auskünfte sowie Einsichtnahme in die Kartenunterlagen sind während der Außendienstarbeiten und während der Offenlegungsfrist (wird gesondert bekannt gegeben) möglich.

Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trostberg für einen Teilbereich des Grundstückes Fl. Nr. 958 der Gemarkung Oberfeldkirchen (Deisenham)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan für einen Teilbereich des o. g. Grundstückes zur Ausweisung von Bauland zu ändern. Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Trostberg, 07.04.2026
STADT TROSTBERG

Karl Schleid
Erster Bürgermeister