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Amtliche Bekanntmachungen

Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Trostberg für das Haushaltsjahr 2026

 

I.
Aufgrund Art. 68 Abs. 1 Satz 2, Art 65 Abs. 3 und Art. 26 GO i. V. mit § 1 der BayKommV erlässt
die Stadt Trostberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

erhöht
um
EUR

vermindert
um
EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber
EUR

auf nunmehr verändert.
EUR

a) im Verwaltungshaushalt        
   die Einnahmen 5.300.000   36.314.960 41.614.960
    die Ausgaben 5.300.000   36.314.960 41.614.960
b) im Vermögenshaushalt        
     die Einnahmen 1.611.890   7.334.340 8.946.230
     die Ausgaben 1.611.890   7.334.340 8.946.230

 

§§ 2 – 4
unverändert

§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Trostberg, 07.08.2026
Stadt Trostberg

gez.

Michael Zenz
Zweiter Bürgermeister

 

II.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 06.08.2026. 5.20-940-250006 keine Einwände erhoben, genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht enthalten.

III.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung eine Woche lang im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.

Trostberg, 07.08.2026

gez.

Michael Zenz
Zweiter Bürgermeister

Diese Bekanntmachung stammt aus dem Stadtblatt Ausgabe 8 vom 21.08.2026.