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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrates am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des Stadtrats festgestellt:

1.    Die Zahl der Stimmberechtigten: 9.075
      Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 4.859
Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 103.495
      Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 147

2. Insgesamt sind 24 Stadtratssitze zu vergeben.

3. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmenzahlen und Sitze:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Gesamtzahl der gültigen Stimmen Anzahl der Sitze
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) 49.117 12
04 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 18.399 4
05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 13.194 3
06 FREIE WÄHLER Trostberg (FW) 18.889 4
07 Die Linke (Die Linke) 3.896 1

 

4. Die Namen der Gewählten und der Listennachfolger aus den einzelnen Wahlvorschlägen sowie deren Stimmenzahl sind in der Anlage zu dieser Bekanntmachung abgedruckt

Anlage zur Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses.

19.03.2026

Alois Kellner, Wahlleiter

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des ersten Bürgermeisters festgestellt:

1.    Die Zahl der Stimmberechtigten: 9.075
      Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 4.863
Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 4.744
      Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 119

 

Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerber:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, kommunale Ehrenämter) Gesamtzahl der gültigen Stimmen
01     Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. Geiger Nick, Fachstellenleiter, Dritter Bürgermeister, 1979 3.578
04     BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stalleicher Hans, Elektromeister 1.166

 

 Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass Geiger, Nick mit 3.578 gültigen Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum ersten Bürgermeister gewählt ist.

Die gewählte Person
☒ hat die Wahl wirksam angenommen.
☐ kann das Amt nicht antreten, weil ein Amtshindernis vorliegt. Es findet daher eine Neuwahl statt
☐ hat die Wahl wirksam abgelehnt. Es findet daher eine Neuwahl statt.

09.03.2026

Alois Kellner, Wahlleiter

Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Sondergebiet Landhandel Huber“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 471 der Gemarkung Lindach

Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 11.03.2026 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Sondergebiet Landhandel Huber“ im o. g. Bereich als Satzung beschlossen.

Die Satzung liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Trostberg, Fachbereich Planen und Bauen, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung mit der Bekanntmachung rechtskräftig.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird

Trostberg, 12.03.2026
STADT TROSTBERG

Karl Schleid
Erster Bürgermeister