Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Trostberg für das Haushaltsjahr 2026
I.
Aufgrund Art. 68 Abs. 1 Satz 2, Art 65 Abs. 3 und Art. 26 GO i. V. mit § 1 der BayKommV erlässt
die Stadt Trostberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht |
vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | ||
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gegenüber |
auf nunmehr verändert. |
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| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 5.300.000 | 36.314.960 | 41.614.960 | |
| die Ausgaben | 5.300.000 | 36.314.960 | 41.614.960 | |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.611.890 | 7.334.340 | 8.946.230 | |
| die Ausgaben | 1.611.890 | 7.334.340 | 8.946.230 | |
§§ 2 – 4
unverändert
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Trostberg, 07.08.2026
Stadt Trostberg
gez.
Michael Zenz
Zweiter Bürgermeister
II.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 06.08.2026. 5.20-940-250006 keine Einwände erhoben, genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht enthalten.
III.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung eine Woche lang im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.
Trostberg, 07.08.2026
gez.
Michael Zenz
Zweiter Bürgermeister
Diese Bekanntmachung stammt aus dem Stadtblatt Ausgabe 8 vom 21.08.2026.

