Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Trostberg für das Haushaltsjahr 2025
I.
Aufgrund Art. 68 Abs. 1 Satz 2, Art 65 Abs. 3 und Art. 26 GO i. V. mit § 1 der BekV erlässt die Stadt Trostberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht um
EUR |
vermindert um
EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließ- lich der Nachträge |
||
gegenüber EUR |
auf nunmehr verändert. EUR |
|||
a) im Verwaltungshaushalt | ||||
die Einnahmen | 545.000 | 35.199.230 | 35.744.230 | |
die Ausgaben | 545.000 | 35.199.230 | 35.744.230 | |
b) im Vermögenshaushalt | ||||
die Einnahmen | 360.000 | 6.793.240 | 7.153.240 | |
die Ausgaben | 360.000 | 6.793.240 | 7.153.240 |
§§ 2 – 4
unverändert
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Trostberg, 08.09.2025
Stadt Trostberg
Marianne Penn
Zweite Bürgermeisterin
II.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 13.08.2025, K.20-940-240009 keine Einwände erhoben, genehmigungspflichte Festsetzungen sind nicht enthalten.
III.
Der Haushaltsplan liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung eine Woche lang im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.
Trostberg, 08.09.2025
Marianne Penn
Zweite Bürgermeisterin
(Bekanntmachung im Stadtblatt der Stadt Trostberg Nr. 10 vom 19.09.2025)
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Sondergebiet Landhandel Huber“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 471 der Gemarkung Lindach
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in der Sitzung vom 28.07.2025 den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 38 „Sondergebiet Landhandel Huber“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nrn. 471 der Gemarkung Lindach gebilligt.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.08.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29.09.2025 bis einschließlich 29.10.2025
öffentlich im Rathaus der Stadt Trostberg, 2. Stock, Fachbereich Planen und Bauen, ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (Anregungen oder Bedenken) vorgebracht werden. Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht samt Anlagen. Im Umweltbericht werden die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, sowie Kultur- und sonstige Sachgüter behandelt
Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Trostberg, 04.09.2025
STADT TROSTBERG
Marianne Penn
Zweite Bürgermeisterin
(Bekanntmachung im Stadtblatt der Stadt Trostberg Nr. 10 vom 19.09.2025)
Wasserrecht;
Einleiten von nicht behandlungsbedürftigen Abwässern aus dem Chemiepark Trostberg durch die Firma Alzchem Trostberg GmbH in die Alz;
Antrag der Alzchem Trostberg GmbH vom 14.09.2023 auf Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis – Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens
Bekanntmachung des Landratsamtes Traunstein
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 12.12.2024, Az.: 4.16-6323.01-200001, der Firma Alzchem Trostberg GmbH die widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung der Alz erteilt. Die erlaubte Benutzung dient der Beseitigung nichtbehandlungsbedürftiger Abwässer aus dem Chemiepark Trostberg. Im Wesentlichen handelt es sich hier um Durchlaufkühlwasser, Niederschlagswasser, Abwasser aus der Wasseraufbereitung und Rauchgaskühlung, Regenerat aus Ionenaustauschern, Dampfkondensat und Kondenswasser aus Klimageräten, sowie Abschlämmwasser.
Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zum o. g. Vorhaben wurde hiermit abgeschlossen.
Ausfertigungen dieses Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und der Planunterlagen liegen ab dem übernächsten Werktag, der auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgt, auf die Dauer von zwei Wochen in der Geschäftsstelle der Stadt Trostberg, Hauptstraße 24, 83308 Trostberg, 2. Stock, Fachbereich Planen und Bauen, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Bescheid gemäß Art. 74 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) auch gegenüber allen weiteren Betroffenen als zugestellt, die keine Ausfertigung des Bescheides zugestellt erhalten haben.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkungen.
Weitere Hinweise enthält die Rechtsbehelfsbelehrung, die zusammen mit der Ausfertigung des Bescheids ausliegt.
Traunstein, den 19.08.2025
Landratsamt Traunstein
Christian Nebl
Abteilungsleiter
(Bekanntmachung im Stadtblatt der Stadt Trostberg Nr. 10 vom 19.09.2025)