Bekanntmachung
der Sitzung des Stadtwahlausschusses
zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl
des Stadtrats
am 8. März 2026
Die Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl
des Stadtrats
findet am Mittwoch, 18.03.2026, 17:00 Uhr,
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses im 1. OG, Hauptstraße 24, 83308 Trostberg,
statt.
Die Sitzung ist öffentlich.
02.03.2026
____________________________________
Alois Kellner
Wahlleiter
Bekanntmachung
der Sitzung des Stadtwahlausschusses
zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl
des ersten Bürgermeisters
am 8. März 2026
Die Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl
des ersten Bürgermeisters findet
am Montag, 09.03.2026, 17:00 Uhr,
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses im 1. OG, Hauptstraße 24, 83308 Trostberg,
statt.
Die Sitzung ist öffentlich.
02.03.2026
____________________________________
Alois Kellner
Wahlleiter
Wahlbekanntmachung
für die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters und des Kreistags
am 08.03.2026
1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.
2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:
2.1 Im Abstimmungsraum:
| Stimmbezirk | Abstimmungsraum | ||
| Nr. | Abgrenzung | Bezeichnung und genaue Anschrift | barrierefrei |
| 0001 | Postsaal – Gewölbe | Marktmülleranger 1, 83308 Trostberg | ja |
| 0002 | Heinrich-Braun-Grundschule Zi.-Nr. 53 (EG) | Heinrich-Braun-Str. 6, 83308 Trostberg | ja |
| 0003 | Heinrich-Braun-Grundschule Zi.-Nr. 54 (EG) | Heinrich-Braun-Str. 6, 83308 Trostberg | ja |
| 0004 | Heinrich-Braun-Grundschule Zi.-Nr. 55 (EG) | Heinrich-Braun-Str. 6, 83308 Trostberg | ja |
| 0005 | Pfarrheim Schwarzau | Kirchenstr. 8, 83308 Trostberg | ja |
| 0006 | Turnhalle Heiligkreuz I | Schanzenweg 10, 83308 Trostberg | ja |
| 0007 | Turnhalle Heiligkreuz II | Schanzenweg 10, 83308 Trostberg | ja |
2.1.1 Die Stadt ist in folgende 7 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 15.02.2026 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
2.1.2 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
2.1.3 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben
a) bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,
b) bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen.
2.1.4 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.
2.1.5 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.
2.1.6 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.
2.2 Durch Briefwahl:
2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Stadt beantragen und erhält dann folgende Unterlagen:
a) Einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
c) einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses jeweils um 15:30 Uhr zusammen und zwar
– für den Briefwahlbezirk Nr. 0011 im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Trostberg,
Hauptstraße 24, 83308 Trostberg
– für die Briefwahlbezirke Nrn. 0012, 0013 und 0014 in den Räumen 041, 042 und 043 im Erdgeschoß
der Heinrich-Braun-Grundschule, Heinrich-Braun-Straße 6, 83308 Trostberg
– für die Briefwahlbezirke Nrn. 0015, 0016, 0017, 0018, 0019, 0020, 0021
in den Räumen 021, 022, 023 und 002 im Erdgeschoß und in den Räumen 121, 122 und 123 im Obergeschoß
der Heinrich-Braun-Mittelschule, Heinrich-Braun-Straße 8, 83308 Trostberg.
4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschließend an diese Bekanntmachung ab-gedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.
4.1 Wahl des Stadtrats und des Kreistags:
4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl.
Aus dem anschließend abgedruckten Stimmzettel für den Stadtrat ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das Stimmzettelmuster für den Kreistag liegt während der allgemeinen Dienststunden in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereit. Aus den Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen.
Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen.
Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.
4.2 Wahl des ersten Bürgermeisters:
Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf dem anschließend abgedruckten Stimmzettel ist erläutert, wie der Stimmzettel zu kennzeichnen ist.
4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist.
5. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahl-rechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahl-berechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).
20.02.2026
Karl Schleid
Erster Bürgermeister
Anlagen:
Musterstimmzettel – Stadtratswahl (PDF)
Musterstimmzettel – Bürgermeisterwahl (PDF)
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Stadtrats die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:
| Ordnungs- zahl |
Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) |
Bewerber (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter) |
Jahr der Geburt |
| 01 | Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) | Geiger Nick, Fachstellenleiter, Dritter Bürgermeister | 1979 |
| 04 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) | Stalleicher Hans, Elektromeister | 1960 |
Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.
28.01.2026
Alois Kellner
Wahlleiter
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am 08.03.2026
Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Stadtrats die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:
| Ordnungszahl | Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) |
| 01 | Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) |
| 04 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| 05 | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| 06 | FREIE WÄHLER Trostberg (FW) |
| 07 | Die Linke (Die Linke) |
Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus der nachfolgend abgedruckten Anlage.
Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.
28.01.2026
Alois Kellner
Wahlleiter
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am 08.03.2026
Für die Wahl des Stadtrats wurden beim
Wahlvorschlag Nr. 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
| Lfd.- Nr. ** | Familienname, Vorname,evtl.2): Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2): kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil |
Jahr der Geburt |
| 101 | Geiger Nick, Fachstellenleiter, Dritter Bürgermeister | 1979 |
| 102 | Illguth Marcus, EMR-Techniker, Stadtratsmitglied, Erster Kommandant FFW Lindach | 1987 |
| 103 | Grundl Daniela, Bürokraft, Stadtratsmitglied | 1968 |
| 104 | Fenis Hannspeter, selbstständiger Gärtner, Stadtratsmitglied | 1960 |
| 105 | Singer Armin, selbstständiger Logistikunternehmer | 1973 |
| 106 | Fischbacher Sarah, Lehramtsstudentin | 1999 |
| 107 | Zenz Michael, Dipl.-Ing. Univ., leitender Betriebsingenieur, Stadtratsmitglied | 1976 |
| 108 | Bernauer Stefanie, Polizeibeamtin | 1984 |
| 109 | Baumgartner Markus, selbstständiger Landschaftsbauer | 1991 |
| 110 | Blüml Christine, Betriebswirtin | 1969 |
| 111 | Firlbeck Michael, Dipl.-Ing. (FH), Maschinenbau MBA | 1983 |
| 112 | Friedrich Maria, Bäuerin, Stadtratsmitglied | 1964 |
| 113 | Dr. Wutz Konrad, Diplom-Chemiker, Stadtratsmitglied | 1963 |
| 114 | Liedl Franziska, Großhandelskauffrau, Stadtratsmitglied | 1990 |
| 115 | Hartl Martin, Bachelor of Science, Werksbeauftragter, Heiligkreuz | 1990 |
| 116 | Rödel Peter, selbstständiger Filmemacher | 1996 |
| 117 | Vierling Tanja, Verwaltungsangestellte | 1970 |
| 118 | Obersteiner Michael, Bachelor of Arts, Akquisiteur | 1994 |
| 119 | Norz Joachim, Diplom-Ingenieur | 1962 |
| 120 | Elle Ronny, Papiertechnologe | 1979 |
| 121 | Gerstner Günther, Bereichsleiter im Elektrogroßhandel | 1980 |
| 122 | Mayer Richard, Verwaltungsfachwirt | 1987 |
| 123 | Köhler Stefan, Bachelor of Engineering, Chemieingenieur, Oberfeldkirchen | 1987 |
| 124 | Fröschl Markus, Landwirt, Stadtratsmitglied | 1965 |
Wahlvorschlag Nr. 04 Kennwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
| Lfd.- Nr. ** | Familienname, Vorname, evtl.2): Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2): kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil | Jahr der Geburt |
| 401 | Stalleicher Hans, Elektromeister | 1960 |
| 402 | Gröbner Matthias, Bachelor of Science, Informatiker, Oberfeldkirchen | 1986 |
| 403 | Penn Marianne, Heilpädagogin, Zweite Bürgermeisterin, Kreisrätin | 1957 |
| 404 | Berghammer Christian, selbstständiger Unternehmer | 1975 |
| 405 | Penn-Helminger Verena, Heilpädagogin, Stadtratsmitglied | 1987 |
| 406 | Nasari Rehmatullah, Maschinenanlagenführer | 1984 |
| 407 | Knott Martina, Handelsfachwirtin, Stadtratsmitglied | 1959 |
| 408 | Üblacker Sascha, Fuhrparkleiter, Schöffe am Landgericht | 1976 |
| 409 | Rezaie Ershad, Bachelor of Science, Stahlbaukonstrukteur | 1994 |
| 410 | Törringer Markus, Diplom-Ingenieur | 1982 |
| 411 | Krivachy Julia, freiberufliche Projektleiterin | 1983 |
| 412 | Dr. Knott Alfons, Diplom-Chemiker, Seniorenbeiratsmitglied, Kulturbeiratsmitglied | 1954 |
| 413 | Huber Waltraud, Diplom-Sozialpädagogin (FH), Stadtratsmitglied | 1975 |
| 414 | Vetter Andrea, Sozialpädagogin | 1967 |
| 415 | Aqra Veronika, freiberufliche Dozentin | 1985 |
| 416 | Hartl Gerhard, Sozialpädagoge | 1959 |
| 417 | Küchle Severine, Ergotherapeutin | 1986 |
| 418 | Decker Claudia, Grundschulrektorin | 1967 |
| 419 | Graf-Bauer Roswitha, Sozialpädagogin | 1964 |
| 420 | Paetzelt Bernd, Schreinermeister i. R. | 1954 |
| 421 | lshaq Simone, staatl. geprüfte Erzieherin | 1967 |
| 422 | Dr. Huber Holger, Facharzt für Orthopädie u. Unfallchirurgie | 1975 |
| 423 | Frey Kristin, Briefträgerin | 1961 |
| 424 | Reinhold Johannes, Architekt | 1974 |
Wahlvorschlag Nr. 05 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
| Lfd.- Nr. ** | Familienname, Vorname, evtl.2): Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2): kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil | Jahr der Geburt |
| 501 | Schuster Claudia, Chemielaborantin | 1972 |
| 502 | Baumann Daniela, Arzthelferin, Stadtratsmitglied | 1984 |
| 503 | Smolik Josef, Wirtschaftsingenieur, Seniorenbeiratsmitglied | 1958 |
| 504 | Schuster Hanna, Auszubildende zur Umwelttechnologin | 2007 |
| 505 | Boldt Florian, staatl. geprüfter Erzieher | 1979 |
| 506 | Kummergruber Sabine, Wirtschaftsingenieurin, Heiligkreuz | 1994 |
| 507 | Singer Rafael, Schüler | 2006 |
| 508 | Nikolaus Karina, staatl. geprüfte Erzieherin | 1979 |
| 509 | Schilder Ernst, Metallbaumeister, Stadtratsmitglied | 1958 |
| 510 | Yalniz Emily, Schülerin | 2008 |
| 511 | Kaltenhauser Wolfgang, Heilerziehungspfleger | 1978 |
| 512 | Fingerhut Stefanie, staatl. geprüfte Erzieherin | 1966 |
| 513 | Weisky Hans Michael, Geschäftsführer, Stadtratsmitglied | 1958 |
| 514 | Kinzner Andrea, Rentnerin | 1959 |
| 515 | Bauer Florian, Gewerkschaftssekretär, Lindach | 1981 |
| 516 | Smolik Stefanie, Personalreferentin, Heiligkreuz | 1984 |
| 517 | Schuster Rainer, Angestellter in der Sozialversicherung | 1970 |
| 518 | Heigermoser Peter, Industriekaufmann | 1964 |
| 519 | Berg Peter, Ingenieur, Seniorenbeiratsmitglied | 1954 |
| 520 | Ehgartner Harald, Sozialversicherungsfachangestellter i. R. | 1967 |
| 521 | Kling Denis, Vorarbeiter im Tief- und Straßenbau | 1997 |
| 522 | Trzecziak Wolfgang, Chemiemeister i. R., Heiligkreuz | 1960 |
| 523 | Sedlmeier Franz, Dipl.-Ing. (FH) i. R., Stadtratsmitglied | 1950 |
| 524 | Yalniz Melanie, staatl. geprüfte Erzieherin | 1979 |
Wahlvorschlag Nr. 06 Kennwort FREIE WÄHLER Trostberg (FW)
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
| Lfd.- Nr. ** | Familienname, Vorname, evtl.2): Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2): kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil | Jahr der Geburt |
| 601 | Kellner Alois, Maschinenbaumeister, Stadtratsmitglied | 1962 |
| 602 | Stinn Martina, staatl. geprüfte Erzieherin, Stadtratsmitglied, Schöffin am Landgericht | 1964 |
| 603 | Mathis Theo, selbstständiger Fahrlehrer | 1972 |
| 604 | Reichl Ursula, Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Agrar, Hausfrau | 1972 |
| 605 | König Markus, Landwirtschaftsmeister | 1987 |
| 606 | Okyay Tuncer, Chemikant | 1976 |
| 607 | Gröbner Miriam, Landwirtschaftstechnikerin, Heiligkreuz | 2001 |
| 608 | Jäger Felix, Schüler | 2006 |
| 609 | Knott Florian, selbstständiger KFZ-Meister | 1980 |
| 610 | Gröbner Gerlinde, Hauswirtschafterin, Heiligkreuz | 1973 |
| 611 | Klinger Kerstin, Geschäftsleitung im orthopäd. Schuhtechnikbetrieb | 1977 |
| 612 | Ortbauer Tina, Friseurin | 1979 |
| 613 | Thaler Martin jun., Hausmeister | 1979 |
| 614 | Prechtl Hubert, kaufmännischer Angestellter | 1964 |
| 615 | Tappendorff Tim, IT-Produktmanager | 1981 |
| 616 | Thaler Martin, Landwirt | 1951 |
| 617 | Wurm Gerhard, Schlosser i. R. | 1963 |
| 618 | Obermayer Franz Xaver, Landwirtschaftsmeister, Stadtratsmitglied, Kreisrat | 1946 |
Wahlvorschlag Nr. 07 Kennwort Die Linke (Die Linke)
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
| Lfd.- Nr. ** | Familienname, Vorname, evtl.2): Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2): kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil | Jahr der Geburt |
| 701 | PrechtI Simon, Lehramtsstudent, Heiligkreuz | 2000 |
| 702 | Leschke Helmut, Rentner | 1953 |
| 703 | Herbolzheimer Romina, staatl. geprüfte Erzieherin | 2003 |
| 704 | Fuhrmann Thomas, Lehramtsstudent | 2000 |
| 705 | Prechtl Angela, Schulbegleiterin, Heiligkreuz | 1968 |
| 706 | Noss Jonathan, Auszubildender zum Groß- und Außenhandelskaufmann | 1996 |
| 707 | Kurz Peter, Gymnasiallehrer i. R. | 1943 |
| 708 | Knapp Ludwig, Rentner | 1956 |
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 8. März 2026
Der Wahlleiter des Landkreises Traunstein machte am 27.01.2026 die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 08.03.2026 bekannt.
Die Bekanntmachung finden Sie mit einem Klick auf den nachfolgenden Link:
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
| für die Wahl | X des Stadtrats, | X des ersten Bürgermeisters, | X des Kreistags |
am 08. März 2026
- Das Wählerverzeichnis für die oben bezeichneten Wahlen wird an den Werktagen während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor dem Wahltag) bis zum 20.02.2026 (16. Tag vor dem Wahltag)
von Montag, 16.02.2026 bis Mittwoch, 18.02.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
am Donnerstag, 19.02.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
am Freitag, 20.02.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
im Bürgerservice (Raum A/B, barrierefrei), EG,
des Rathauses der Stadt Trostberg, Hauptstraße 24, Trostberg
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, andernfalls besteht die Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
- Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dem die Eintragung in das Wählerverzeichnis besteht.
- Wer einen Wahlschein hat, kann das Stimmrecht ausüben
5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,
5.2 bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen,
5.3 durch Briefwahl.6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.
Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 06.03.2026, (2. Tag vor dem Wahltag), 15 Uhr,
bei der Stadt Trostberg, Hauptstraße 24, 83308 Trostberg, Bürgerservice (Raum A/B) im EG des Rathauses
schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 6 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (vgl. Nrn. 1 und 3) versäumt hat,
b) ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der unter a) genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist,
c) ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Diese Wahlberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen.
- Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder den Wahlschein selbst beantragen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Unterstützung einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass die Antragstellung dem Willen der wahlberechtigten Person entspricht.
- Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
a) je einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
c) einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
- Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.
- Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
- Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
23.01.2026
Stadt Trostberg
Karl Schleid
Erster Bürgermeister
(Bekanntmachung im Stadtblatt der Stadt Trostberg Nr. 1/2 vom 23.01.2026)
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
Der Wahlausschuss hat für die Wahl des ersten Bürgermeisters die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:
| Ordnungszahl | Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) |
Bewerber (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: kommunale Ehrenämter) |
Jahr der Geburt |
| 01 | Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) | Geiger Nick, Fachstellenleiter, Dritter Bürgermeister | 1979 |
| 04 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) | Stalleicher Hans, Elektromeister | 1960 |
Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.
28.01.2026
Alois Kellner
Wahlleiter
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
| für die Wahl | X des Stadtrats, | X des ersten Bürgermeisters, | X des Kreistags |
am 08. März 2026
- Das Wählerverzeichnis für die oben bezeichneten Wahlen wird an den Werktagen während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor dem Wahltag) bis zum 20.02.2026 (16. Tag vor dem Wahltag)
von Montag, 16.02.2026 bis Mittwoch, 18.02.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
am Donnerstag, 19.02.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
am Freitag, 20.02.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
im Bürgerservice (Raum A/B, barrierefrei), EG,
des Rathauses der Stadt Trostberg, Hauptstraße 24, Trostberg
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, andernfalls besteht die Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
- Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dem die Eintragung in das Wählerverzeichnis besteht.
- Wer einen Wahlschein hat, kann das Stimmrecht ausüben
5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,
5.2 bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen,
5.3 durch Briefwahl.6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.
Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 06.03.2026, (2. Tag vor dem Wahltag), 15 Uhr,
bei der Stadt Trostberg, Hauptstraße 24, 83308 Trostberg, Bürgerservice (Raum A/B) im EG des Rathauses
schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 6 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (vgl. Nrn. 1 und 3) versäumt hat,
b) ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der unter a) genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist,
c) ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Diese Wahlberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen.
- Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder den Wahlschein selbst beantragen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Unterstützung einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass die Antragstellung dem Willen der wahlberechtigten Person entspricht.
- Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
a) je einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
c) einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
- Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.
- Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
- Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
23.01.2026
Stadt Trostberg
Karl Schleid
Erster Bürgermeister
(Bekanntmachung im Stadtblatt der Stadt Trostberg Nr. 1/2 vom 23.01.2026)
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 13 „Heiligkreuz-Eglsee“ im Bereich der
Grundstücke Fl. Nrn. 1903/Teil, 1903/4, 1907, 1908, 1909, 1910, 1914/Teil und 1915/Teil der Gemarkung Heiligkreuz, Flurweg
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in der Sitzung vom 08.12.2025 den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Heiligkreuz-Eglsee“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 1903/Teil, 1903/4, 1907, 1908, 1909, 1910, 1914/Teil und 1915/Teil der Gemarkung Heiligkreuz gebilligt.
Der Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.02.2026, der Umweltbericht mit der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung, das Baugrundgutachten und die schalltechnische Untersuchung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
10.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026
öffentlich im Rathaus der Stadt Trostberg, 2. Stock, Fachbereich Planen und Bauen, ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (Anregungen oder Bedenken) vorgebracht werden. Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht samt Anlagen. Im Umweltbericht werden die Schutzgüter Mensch, Arten/Tiere, Pflanzen und Lebensäume, Boden/Geologie und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Erholung behandelt
Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Trostberg, 13.02.2026
STADT TROSTBERG
Karl Schleid
Erster Bürgermeister
(Bekanntmachung im Stadtblatt der Stadt Trostberg Nr. 11 vom 20.02.2026)

