30 Jahre Stadtbroschüre Trostberg
Sie Stadtbroschüre, will wie eine Art Schaufenster sein und Ihnen einen Einblick geben in unsere liebenswerte Stadt mit ihren Ortsteilen Lindach, Heiligkreuz und Oberfeldkirchen. Wir wollen Sie einladen, sich einen Überblick zu verschaffen über all die verschiedenen Angebote und zahlreichen Veranstaltungen, die Trostberg zu bieten hat. Die Stadtbroschüre finden Sie in Papierform bei uns im Rathaus und auch digital auf unserer Homepage. Klicken Sie hierfür einfach auf das Titelbild links vom Text. Viel Spaß beim Stöbern!
Besuch Arbeitsgruppe Stadtmuseum
Von der großen und einzigartigen Sammlung des Stadtmuseums Trostberg konnten sich am Mittwoch, den 10.06.2026, Erster Bürgermeister Dominic Geiger und Mitglieder des neuen Stadtrates Trostberg überzeugen. Museumsleiterin Stephanie Steiner führte durch die Dauerausstellung, die vier Etagen und 35 Räume umfasst, gab einen Überblick über die Stadtgeschichte und präsentierte besondere Schätze aus der Museumssammlung.
Bei der anschließenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Museum im Sedlmayr-Zimmer berichtete sie von der Museumsarbeit des vergangenen Jahres und stellte die aktuell laufenden sowie für die Zukunft geplante Projekte vor.
Für Interessierte: von März bis November findet jeden Sonntag, 13:30 Uhr, eine Führung durch das Museum statt. Eintritt: 3 Euro/Person, 1 Euro/Kinder. Außerdem können ganzjährig Führungen für Gruppen und Schulklassen gebucht werden.
Vollsperrung Pienzenauerstraße
Wegen der Erneuerung der Wasser- und Stromleitungen durch die Stadtwerke Trostberg ist die Pienzenauerstraße über einen längeren Zeitraum, vom 13.04. bis 30.08.2026, vollgesperrt.
Betroffen hiervon ist lediglich der Teilabschnitt zwischen der Abzweigung zur Jägerstraße bis zur Abzweigung Blindreiter Straße. Anwohner in diesem Bereich ist die Zufahrt zu Ihren Anwesen jedoch möglich. Vorübergehende Einschränkungen in den Zufahrten sind aber nicht auszuschließen.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
Feldvergleich und Nachschätzung nach dem BodSchätzG
Im Auftrag des Finanzamts Traunstein informieren wir darüber, dass in den Gemarkungen Trostberg, Oberfeldkirchen, Heiligkreuz und Lindach in der Vegetationsperiode 2026 ein Feldvergleich nach dem Bodenschätzungsgesetz zur Feststellung und Einmessung der eingetretenen Veränderungen bei den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsarten und den damit betroffenen Bodenschätzungen durchgeführt wird. Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand der Flurkarten, des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.
Mit den Außendienstarbeiten sind die amtl. landw. Sachverständige, der vermessungstechnische Beamte und die ehrenamtlichen Bodenschätzer des Finanzamts Traunstein beauftragt.
Nach § 15 BodSchätzG sind zum Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachtete Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen, Aufgrabungen) jederzeit von den Grundstückseigentümern bzw. den Nutzungsberechtigten zuzulassen. Ferner weist das Finanzamt darauf hin, dass die Außendienstmitarbeiter die für die Öffentlichkeit gesperrten Wirtschaftswege befahren dürfen. Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Grundstückseigentümer erfolgt nicht.
Etwaige Auskünfte sowie Einsichtnahme in die Kartenunterlagen sind während der Außendienstarbeiten und während der Offenlegungsfrist (wird gesondert bekannt gegeben) möglich.
Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.
Ehrenordnung der Stadt Trostberg
Begründete Vorschläge können jederzeit eingereicht werden
Die Stadtmedaille ist nach der Ehrenordnung die zweithöchste Auszeichnung, die die Stadt Trostberg vergeben kann. Sie wird an Menschen verliehen, die sich durch ihren Dienst am Gemeinwesen in hervorragender Weise besonders verdient gemacht haben. Vorschläge können insbesondere durch die Vereine, Verbände und Institutionen jederzeit bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Diese können Sie an die Stadt Trostberg, Hauptstraße 24, 83308 Trostberg oder per E-Mail an info@trostberg.de senden. Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen den eigenen Namen mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an.



