In der Sitzung vom 30.07.2025 wurde im Stadtrat der Berichtsentwurf zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und erläutert. Seither eingegangene Anregungen und Äußerungen beteiligter Akteure sowie aus dem Kreis der Stadtratsmitglieder wurden entsprechend berücksichtigt. Die Inhalte der erarbeiteten Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Trostberg wurden durch die Vertreter des beauftragten Planungsbüros am 24.09.2025 nochmals dargestellt. Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sind Kommunen mit 100.000 oder weniger Einwohnern bis zum Ablauf des 30.06.2028 verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Die Stadt Trostberg kommt dieser Verpflichtung mit dem vorliegenden Konzept nach und schafft die Grundlagen für eine zukünftig CO2-neutrale Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Der Kommunale Wärmeplan wurde nach § 23 Abs. 3 WPG vom Stadtrat am 24.09.2025 beschlossen.
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Trostberg_Bericht zur Wärmeplanung (PDF)
Fließschema Entscheidungshilfe oberflächennahe Geothermie (PDF)

