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Doctor Döblingers geschmackvolles Kasperltheater, „Kasperl und die Stinkprinzessin“

16.01.2022 um 14:00 - 14:50
Postsaal – Saal
Arbeitsbereich Kultur der Stadt Trostberg

Veranstaltung

Für Kinder ab 3 Jahren
Von Josef Parzefall und Richard Oehmann

Ein packendes Geruchs-Abenteuer rund um die Geburtstagssause der lieblichen Prinzessin Heike. Kasperl und Seppl sind gerade noch eingeladen, Zauberer Gottlieb Wurst und Hexe Annegeer Strudlhofer allerdings nicht. Verschiedene böse Zauberereien bedrohen Heikes Geburtstagsfreude. Doch für Kasperl und Seppl kommt es noch schlimmer: Auch das fürstliche Leberkäs-Gala-Dinner ist in Gefahr.

Tickets

Preis
Vorverkauf / Abendkasse 6,- €

Vorverkauf
Arbeitsbereich Kultur der Stadt Trostberg:
Tel. 0 86 21 / 80 11 17 oder 18
E-Mail: kultur@trostberg.de
Hauptstraße 24, 83308 Trostberg

Eintrittskasse und Bewirtung
30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Kartenkauf (Gültigkeit, Ermäßigungen, Kontaktdaten etc.).

Corona-Regeln

Folgende Regelungen gelten bei Doctor Döblinger und bis auf weiteres auch bei den anderen Postsaal-Veranstaltungen:

  • Die FFP2-Maske muss von Erwachsenen durchgehend getragen werden.Kinder zwischen 6 und 16 Jahren müssen nur eine medizinische Maske tragen, Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen der Maske befreit.
  • Der Mindestabstand zwischen Angehörigen eines Haushalts muss im gesamten Gebäude eingehalten werden und ist in der Bestuhlung entsprechend vorgegeben. Der Postsaal darf nur zu 25 % ausgelastet werden.
  • Es gilt 2G-plus. Bitte halten Sie bei Betreten des Veranstaltungsgebäudes die folgenden 3 Nachweise in elektronischer oder schriftlicher Form bereit:
    • Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung (mit Ausnahme von Kindern bis 14 Jahren)
    • Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis
    • einen negativen Testnachweis (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
  • Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, sind ab dem 1. Tag nach der 3. Impfung von der Testpflicht befreit. Auch Personen, die nach vollständiger Impfung eine Infektion überstanden haben, müssen keinen Test vorweisen. Ebenso Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

Hier können Sie alle Regeln ausführlich nachlesen.